Verwaltungsgerichtshof
27.11.1995
93/10/0067
"Kurzfristige, stichprobenartige" Kontrollen genügen nicht den Anforderungen an ein wirksames Kontrollsystem, von dem mit gutem Grund erwartet werden kann, daß es die tatsächliche Einhaltung der Verwaltungsvorschriften (hier: Paragraph 5, KonservierungsmittelV 1977) sicherstellt (Hinweis E 21.1.1988, 87/08/0230).