Verwaltungsgerichtshof
29.05.1995
93/10/0056
GRS wie VwGH E 1990/05/22 88/08/0257 5
VwSlg 13202 A/1990
(hier sind Paragraph 10, Absatz 2 und Paragraph 10, Absatz 3, ApG in der Fassung BGBl 1990/362 betroffen)
Es kommt nicht nur für die erforderliche Prognose des voraussichtlichen Umsatzrückganges der Nachbarapotheken bei Prüfung ihrer Existenzfähigkeit, sondern auch bei der Prognose der voraussichtlich von der neuen Apotheke zu versorgenden Personen auf das objektivierte Kundenverhalten für einen nicht nur auf eine Übergangsphase abgestellten Zeitraum an, für das räumliche Gesichtspunkte nach der Lebenserfahrung derart im Vordergrund stehen, daß andere Gesichtspunkte demgegenüber vernachlässigt werden können. Persönliche Präferenzen für das Aufsuchen einer bestimmten Apotheke können hiebei sinnvollerweise als Basis einer Langzeitprognose nicht berücksichtigt werden (Hinweis E 15.12.1988, 86/08/0174).