Verwaltungsgerichtshof
21.04.1994
93/09/0484
GRS wie VwGH E 1993/07/01 93/09/0059 2
Die Anwendung des nach Paragraph 4, Absatz 6, AuslBG erschwerten Verfahrens für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung setzt voraus, daß entweder eine Kontingentüberschreitung oder eine Überschreitung der Landeshöchstzahl vorliegt und daß es an einer einhelligen Befürwortung durch den Vermittlungsausschuß fehlt.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
93/09/0483 E 21. April 1994