Verwaltungsgerichtshof
21.04.1994
93/09/0469
Der (von der Antragstellerin aufgezeigte) Umstand, daß in anderen Fällen in Vorarlberg sehr wohl Beschäftigungsbewilligungen ausgestellt hätten werden können oder müssen, vermag in rechtlicher Hinsicht die fehlenden Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung nicht zu ersetzen.