Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1995

Geschäftszahl

93/09/0449

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/25 92/09/0056 1

Stammrechtssatz

Nur offenkundige Gründe für eine sofortige Verfügung der Einstellung des Disziplinarverfahrens gem Paragraph 118, Absatz eins, BDG 1979 stehen der Einleitung des Disziplinarverfahrens entgegen.