Verwaltungsgerichtshof
21.04.1994
93/09/0423
GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0098 6
Die illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften führt auf gesamtwirtschaftlicher Ebene zu volkswirtschaftlichen Schäden und - zusätzlich - zu einer Wettbewerbsverzerrung (Hinweis E 30.8.1991, 91/09/0134).