Verwaltungsgerichtshof
21.01.1994
93/09/0386
Hat der Grundeigentümer die behauptete Befangenheit der Sachverständigen im Ergebnis nur mit deren negativen Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von Bodenfunden auf seinem Grundstück begründet, so kann dies die Annahme einer Befangenheit keinesfalls rechtfertigen.