Verwaltungsgerichtshof
18.11.1993
93/09/0378
Die (zukünftige) Beschäftigung inländischer Arbeitskräfte durch ein expandierendes Unternehmen macht den beantragten Ausländer nicht zu einer Schlüsselkraft iSd Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer 2, Litera a, AuslBG, da es demnach auf die Erhaltung der Arbeitsplätze inländischer Arbeitskräfte ankommt.