Verwaltungsgerichtshof
18.11.1993
93/09/0378
GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0366 2
Der Hinweis allein auf einen der antragstellenden Arbeitgeberin durch die Einstellung des beantragten Ausländers (hier: wegen dessen Sprachkenntnisse) entstehenden Konkurrenzvorteils stellt noch kein Vorbringen dar, aus welchem sich das Vorliegen der Voraussetzungen nach Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer 2 bis Ziffer 4, AuslBG ableiten ließe.