Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.1994

Geschäftszahl

93/09/0375

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/19 91/09/0007 1

Stammrechtssatz

AusfzF, welche Bedeutung dem Fehlen des Untersuchungszeitpunktes im Gutachten eines ärztlichen Sachverständigen in der Frage der Schlüssigkeit dieses Gutachtens zukommt.