Verwaltungsgerichtshof
18.11.1993
93/09/0356
GRS wie VwGH E 1993/07/01 93/09/0059 2
Die Anwendung des nach Paragraph 4, Absatz 6, AuslBG erschwerten Verfahrens für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung setzt voraus, daß entweder eine Kontingentüberschreitung oder eine Überschreitung der Landeshöchstzahl vorliegt und daß es an einer einhelligen Befürwortung durch den Vermittlungsausschuß fehlt.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
93/09/0350 E 21. Jänner 1994
93/09/0371 E 16. Dezember 1993
93/09/0433 E 23. Februar 1994