Verwaltungsgerichtshof
17.11.1994
93/09/0326
Erfolgt die Antragstellung auf Nachbesetzung eines freigewordenen Arbeitsplatzes zur Erfüllung des dringenden Ersatzbedarfes erst rund ein halbes Jahrs nach Freiwerden des - unbestritten nicht in einem Saisonbetrieb gelegenen - Arbeitsplatzes, kann in der Verneinung des Vorliegens des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs durch die belangte Behörde keine Rechtswidrigkeit erkannt werden.