Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1994

Geschäftszahl

93/09/0326

Rechtssatz

Erfolgt die Antragstellung auf Nachbesetzung eines freigewordenen Arbeitsplatzes zur Erfüllung des dringenden Ersatzbedarfes erst rund ein halbes Jahrs nach Freiwerden des - unbestritten nicht in einem Saisonbetrieb gelegenen - Arbeitsplatzes, kann in der Verneinung des Vorliegens des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs durch die belangte Behörde keine Rechtswidrigkeit erkannt werden.