Verwaltungsgerichtshof
18.11.1993
93/09/0275
GRS wie VwGH E 1993/03/24 92/12/0149 1
Da auch rechtswidrigen Bescheiden, die in Rechtskraft erwachsen sind, Verbindlichkeit zukommt, muß die Frage der Rechtmäßigkeit der im ersten Rechtsgang erlassenen Bescheide dahingestellt bleiben.