Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1993

Geschäftszahl

93/09/0275

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/03/24 92/12/0149 1

Stammrechtssatz

Da auch rechtswidrigen Bescheiden, die in Rechtskraft erwachsen sind, Verbindlichkeit zukommt, muß die Frage der Rechtmäßigkeit der im ersten Rechtsgang erlassenen Bescheide dahingestellt bleiben.