Verwaltungsgerichtshof
18.11.1993
93/09/0270
GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0124 4
Auch im Bereich des VStG gilt das sogenannte "Doppelverwertungsverbot", welches besagt, daß Merkmale, die die Strafdrohung bestimmen bzw Tatbestandsmerkmale sind, nicht noch zusätzlich als Strafzumessungsgründe berücksichtigt werden dürfen