Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1994

Geschäftszahl

93/09/0267

Rechtssatz

Der Ausspruch der belangten Behörde (LAA) im angefochtenen Bescheid, wonach die gemäß Paragraph 20 b, AuslBG ausgestellte Bescheinigung ihre Gültigkeit vier Wochen nach Zustellung dieses Bescheides verliert, entspricht dem Gesetz.