Verwaltungsgerichtshof
21.04.1994
93/09/0267
Der Ausspruch der belangten Behörde (LAA) im angefochtenen Bescheid, wonach die gemäß Paragraph 20 b, AuslBG ausgestellte Bescheinigung ihre Gültigkeit vier Wochen nach Zustellung dieses Bescheides verliert, entspricht dem Gesetz.