Verwaltungsgerichtshof
18.05.1994
93/09/0262
GRS wie VwGH E 1993/11/18 93/09/0378 7
Die (zukünftige) Beschäftigung inländischer Arbeitskräfte durch ein expandierendes Unternehmen macht den beantragten Ausländer nicht zu einer Schlüsselkraft iSd Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer 2, Litera a, AuslBG, da es demnach auf die Erhaltung der Arbeitsplätze inländischer Arbeitskräfte ankommt.