Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.1994

Geschäftszahl

93/09/0262

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/18 93/09/0378 7

Stammrechtssatz

Die (zukünftige) Beschäftigung inländischer Arbeitskräfte durch ein expandierendes Unternehmen macht den beantragten Ausländer nicht zu einer Schlüsselkraft iSd Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer 2, Litera a, AuslBG, da es demnach auf die Erhaltung der Arbeitsplätze inländischer Arbeitskräfte ankommt.