Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.1994

Geschäftszahl

93/09/0261

Rechtssatz

Ist eine Begründung mangelhaft bzw liegt ihr ein wegen fehlenden Parteiengehörs mangelhaftes Ermittlungsverfahren zugrunde, ist damit noch nicht die Bescheidqualität beseitigt.