Verwaltungsgerichtshof
17.06.1993
93/09/0224
GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0309 1
Typisch für den Verdacht ist, daß die dem Besch zur Last gelegte Dienstpflichtverletzung noch nicht nachweisbar ist, trotzdem aber so starke Verdachtsmomente bestehen, daß nach der Lebenserfahrung auf eine Dienstpflichtverletzung geschlossen werden kann.