Verwaltungsgerichtshof
17.06.1993
93/09/0224
GRS wie 82/09/0046 E 20. Oktober 1982 VwSlg 10864 A/1982 RS 2
Die Worte im Paragraph 43, Absatz 2, BDG 1979 "in seinem gesamten Verhalten" lassen den Schluss zu, dass hiedurch nicht nur das Verhalten im Dienst gemeint ist, sondern auch außerdienstliches Verhalten, wenn Rückwirkungen auf den Dienst entstehen.