Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1993

Geschäftszahl

93/09/0161

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/23 93/09/0103 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH genügt, wenn ein (einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung) abweisender - letztinstanzlicher - Bescheid auf Paragraph 4, Absatz eins und Paragraph 4, Absatz 6, AuslBG gestützt wird, bereits die Berechtigung auch nur eines dieser Versagungsgründe für die Abweisung der Beschwerde.