Verwaltungsgerichtshof
21.10.1993
93/09/0161
GRS wie VwGH E 1993/09/23 93/09/0103 1
Nach stRsp des VwGH genügt, wenn ein (einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung) abweisender - letztinstanzlicher - Bescheid auf Paragraph 4, Absatz eins und Paragraph 4, Absatz 6, AuslBG gestützt wird, bereits die Berechtigung auch nur eines dieser Versagungsgründe für die Abweisung der Beschwerde.