Verwaltungsgerichtshof
06.09.1993
93/09/0139
Bereits das Vorliegen einer der im Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer eins bis Ziffer 4, AuslBG alternativ geregelten Voraussetzungen genügt, um die erschwerten Bedingungen im Landeshöchstzahlüberschreitungsverfahren zu erfüllen.