Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.09.1993

Geschäftszahl

93/09/0139

Rechtssatz

Bereits das Vorliegen einer der im Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer eins bis Ziffer 4, AuslBG alternativ geregelten Voraussetzungen genügt, um die erschwerten Bedingungen im Landeshöchstzahlüberschreitungsverfahren zu erfüllen.