Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.1994

Geschäftszahl

93/09/0127

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2534/79 E 21. März 1980 VwSlg 10074 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Der der materiellen Rechtskraft fähige Abspruch eines Bescheides besteht nicht nur aus dem Spruch des Bescheides allein, sondern aus dem Spruch in Verbindung mit der Begründung, insoweit sich aus ihr der von der Behörde angenommene maßgebende Sachverhalt, dh der als Anknüpfungspunkt für die rechtliche Beurteilung dienende Sachverhalt ergibt.