Verwaltungsgerichtshof
06.09.1993
93/09/0124
GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/09/0372 2
Der Versagungsgrund des Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer 12, AuslBG für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ist dann gegeben, wenn der Arbeitgeber während der letzten zwölf Monate vor der Antragseinbringung - trotz Ablehnung eines Antrages oder ohne einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung eingebracht zu haben - wiederholt Ausländer beschäftigt hat.