Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.1994

Geschäftszahl

93/09/0120

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/06 93/09/0139 3

Stammrechtssatz

Bereits das Vorliegen einer der im Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer eins bis Ziffer 4, AuslBG alternativ geregelten Voraussetzungen genügt, um die erschwerten Bedingungen im Landeshöchstzahlüberschreitungsverfahren zu erfüllen.