Verwaltungsgerichtshof
23.02.1994
93/09/0120
GRS wie VwGH E 1993/09/06 93/09/0139 3
Bereits das Vorliegen einer der im Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer eins bis Ziffer 4, AuslBG alternativ geregelten Voraussetzungen genügt, um die erschwerten Bedingungen im Landeshöchstzahlüberschreitungsverfahren zu erfüllen.