Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1993

Geschäftszahl

93/09/0103

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH genügt, wenn ein (einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung) abweisender - letztinstanzlicher - Bescheid auf Paragraph 4, Absatz eins und Paragraph 4, Absatz 6, AuslBG gestützt wird, bereits die Berechtigung auch nur eines dieser Versagungsgründe für die Abweisung der Beschwerde.