Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.09.1993

Geschäftszahl

93/09/0098

Rechtssatz

Der bloße Hinweis auf die Anzahl der derzeit zur Vermittlung vorgemerkten einschlägigen Ersatzkräfte vermag die Vornahme konkreter Vermittlungsversuche nicht zu ersetzen.