Verwaltungsgerichtshof
11.04.1996
93/09/0072
GRS wie VwGH E 1991/06/06 90/09/0046 1
(hier: zu Paragraph 4, Absatz eins, KOVG)
Für die Auslegung des Begriffes "wahrscheinlich" ist der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend. Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn nach der geltenden ärztlichen-wissenschaftlichen Lehrmeinung erheblich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (Hinweis E 18.1.1990, 89/09/0060).