Verwaltungsgerichtshof
01.07.1993
93/09/0059
Die Annahme der Überschreitung der Landeshöchstzahl stellt keine rechtliche, vom Parteiengehör ausgenommene Beurteilung der Behörde dar.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/09/0067 E 13. Juli 1993