Verwaltungsgerichtshof
01.07.1993
93/09/0059
Die Anwendung des nach Paragraph 4, Absatz 6, AuslBG erschwerten Verfahrens für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung setzt voraus, daß entweder eine Kontingentüberschreitung oder eine Überschreitung der Landeshöchstzahl vorliegt und daß es an einer einhelligen Befürwortung durch den Vermittlungsausschuß fehlt.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/09/0067 E 13. Juli 1993