Verwaltungsgerichtshof
01.07.1993
93/09/0059
GRS wie 2274/52 E 30. September 1953 RS 1
Das Neuerungsverbot des Paragraph 41, Absatz eins, VwGG kann nicht verhindern, auf Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften zu erkennen, wenn der Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren keine Gelegenheit hatte, zu der von der Behörde vorgenommenen Sachverhaltsfeststellung Stellung zu
nehmen.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/09/0067 E 13. Juli 1993