Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1993

Geschäftszahl

93/09/0051

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/08/0250 1

Stammrechtssatz

Die Wahrung des Parteiengehörs stellt iSd Paragraph 37, in Verbindung mit Paragraph 45, Absatz 3, AVG einen im Ermittlungsverfahren zu beobachtenden fundamentalen Grundsatz dar. Gegenstand des Parteiengehörs ist der von der Beh festzustellende maßgebende Sachverhalt (Hinweis E 7.2.1958, 2091/55, VwSlg 4557 A/1958).