Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1993

Geschäftszahl

93/09/0030

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0309 1

Stammrechtssatz

Typisch für den Verdacht ist, daß die dem Besch zur Last gelegte Dienstpflichtverletzung noch nicht nachweisbar ist, trotzdem aber so starke Verdachtsmomente bestehen, daß nach der Lebenserfahrung auf eine Dienstpflichtverletzung geschlossen werden kann.