Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1997

Geschäftszahl

93/08/0178

Rechtssatz

Ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ehegatten kann auch dann bestehen, wenn die Tätigkeit für das Unternehmen des Ehegatten im Haushalt durchgeführt wird (Hinweis E 13.2.1981, 1061/79, E 19.1.1984, 82/08/0046).