Verwaltungsgerichtshof
20.12.1994
93/08/0134
GRS wie VwGH E 1994/09/30 94/08/0143 2
Der Arbeitslose hat konkret darzutun, inwieweit ihm mit der zugewiesenen Beschäftigung eine künftige Verwendung in seinem Beruf wesentlich erschwert wird (Hinweis E 17.2.1971, 1392/70).