Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1994

Geschäftszahl

93/08/0134

Rechtssatz

Der Verlust des Arbeitslosengeldes nach Paragraph 10, Absatz eins, AlVG setzt auch die Zumutbarkeit der vom Arbeitsamt zugewiesenen Beschäftigung iSd Paragraph 9, Absatz 2, AlVG voraus.