Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1994

Geschäftszahl

93/07/0187

Rechtssatz

Weder das AVG noch das WRG sehen vor, daß einem wasserpolizeilichen Auftrag zwingend ein Ortsaugenschein unter Zuziehung der Parteien vorauszugehen hat.