Verwaltungsgerichtshof
18.01.1994
93/07/0175
GRS wie VwGH B 1992/12/01 92/07/0181 3
Um den Bf zur Beschwerde gegen einen Berichtigungsbescheid zu legitimieren, mußte nicht der von der Berichtigung betroffene Bescheid, sondern nur der Berichtigungsbescheid eine Rechtsverletzung des Bf bewirkt haben können (Hinweis E 31.3.1992, 92/07/0017).