Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1994

Geschäftszahl

93/07/0175

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/12/01 92/07/0181 3

Stammrechtssatz

Um den Bf zur Beschwerde gegen einen Berichtigungsbescheid zu legitimieren, mußte nicht der von der Berichtigung betroffene Bescheid, sondern nur der Berichtigungsbescheid eine Rechtsverletzung des Bf bewirkt haben können (Hinweis E 31.3.1992, 92/07/0017).