Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1994

Geschäftszahl

93/07/0175

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0103 E 19. Februar 1985 RS 5

Stammrechtssatz

Enthält die Beschwerde entgegen der Bestimmung des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG keine Angabe der Beschwerdepunkte, so kann sie dennoch in sachliche Behandlung genommen werden, allerdings allein deshalb, wenn sich die Beschwerdepunkte aus den Beschwerdegründen ableiten lassen.