Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.1994

Geschäftszahl

93/07/0174

Rechtssatz

Aus der Umschreibung jener Umstände, die die Parteistellung iSd Paragraph 102, Absatz eins, Litera b, WRG im Wasserrechtsverfahren begründen, ergibt sich auch der Rahmen jener Einwendungen, die in einem solchen Verfahren von den Parteien mit Erfolg geltend gemacht werden können.