Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1994

Geschäftszahl

93/07/0162

Rechtssatz

Paragraph 138, WRG hat zum Ziel, eigenmächtig vorgenommene Neuerungen beseitigen zu lassen. Schutzobjekt ist die Wahrung jener Interessen, denen das WRG dient (Hier: Schutz der Gewässer vor Verunreinigung).