Verwaltungsgerichtshof
28.03.1995
93/07/0161
GRS wie 83/07/0244 E 18. September 1984 VwSlg 11520 A/1984 RS 2
Nicht nur die konsenslose Herbeiführung eines einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Zustandes stellt iSd Paragraph 138, Absatz eins, WRG eine Übertretung von Bestimmungen dieses Gesetzes dar, sondern auch die Aufrechterhaltung und Nutzung eines solcherart geschaffenen Zustandes.