Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.1995

Geschäftszahl

93/07/0161

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/07/0244 E 18. September 1984 VwSlg 11520 A/1984 RS 2

Stammrechtssatz

Nicht nur die konsenslose Herbeiführung eines einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Zustandes stellt iSd Paragraph 138, Absatz eins, WRG eine Übertretung von Bestimmungen dieses Gesetzes dar, sondern auch die Aufrechterhaltung und Nutzung eines solcherart geschaffenen Zustandes.