Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1994

Geschäftszahl

93/07/0157

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/21 91/07/0128 1

Stammrechtssatz

Der Begriff des "selbstverschuldeten Notstandes" ist dem Tir GSLG fremd und daher von der Agrarbehörde nicht zu berücksichtigen, soweit auf diesen Umstand nicht bei der nach Paragraph 3, Absatz eins, Tir GSLG vorzunehmenden Interessenabwägung Bedacht zu nehmen ist (Hinweis E 14.12.1977, 2199/75, VwSlg 9454 A/1977).