Verwaltungsgerichtshof
16.11.1995
93/07/0156
Die einem Vertrag entsprechende grundbücherliche Zuschreibung einer aus einer Regulierungsurkunde herrührenden Belastung ist für die allein aus dem Inhalt der Regulierungsurkunde zu treffende Beurteilung des Umfanges der öffentlich-rechtlichen Last ohne Bedeutung.