Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.1995

Geschäftszahl

93/07/0156

Rechtssatz

Die einem Vertrag entsprechende grundbücherliche Zuschreibung einer aus einer Regulierungsurkunde herrührenden Belastung ist für die allein aus dem Inhalt der Regulierungsurkunde zu treffende Beurteilung des Umfanges der öffentlich-rechtlichen Last ohne Bedeutung.