Verwaltungsgerichtshof
24.10.1995
93/07/0145
Den Anforderungen des Paragraph 59, Absatz eins, erster Satz A VG wird ein wasserpolizeilicher Auftrag, der in Ansehung der zum Schutz der Gewässer herzustellenden Düngerstätte auf Richtlinien verweist, deren Inhalt weder diesem Bescheid noch den vorgelegten Verwaltungsakten zu entnehmen ist, nicht gerecht.
ECLI:AT:VWGH:1995:1993070145.X06