Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1995

Geschäftszahl

93/07/0145

Rechtssatz

Den Anforderungen des Paragraph 59, Absatz eins, erster Satz A VG wird ein wasserpolizeilicher Auftrag, der in Ansehung der zum Schutz der Gewässer herzustellenden Düngerstätte auf Richtlinien verweist, deren Inhalt weder diesem Bescheid noch den vorgelegten Verwaltungsakten zu entnehmen ist, nicht gerecht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070145.X06