Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1995

Geschäftszahl

93/07/0145

Rechtssatz

Wird in einem Verfahren über die Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages erörtert, ob das Ablassen von Öl aus Fahrzeugen vorzuschreiben ist, obliegt es dem zu dieser Maßnahme Heranzuziehenden aufgrund seiner Mitwirkungspflicht im Verwaltungsverfahren, vorzubringen, daß das von ihm verwendete Öl Rapsöl und somit das Ablassen für den Schutz der Gewässer nicht erforderlich sei.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070145.X05