Verwaltungsgerichtshof
16.11.1995
93/07/0139
GRS wie VwGH E 1993/12/14 90/07/0078 2
Im Zusammenlegungsplan als letzte Stufe des etappenförmigen Aufbaues des Zusammenlegungsverfahrens können Fragen des Besitzstandes und der Bewertung nicht mehr erörtert werden.