Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.11.1995

Geschäftszahl

93/07/0139

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/14 90/07/0078 2

Stammrechtssatz

Im Zusammenlegungsplan als letzte Stufe des etappenförmigen Aufbaues des Zusammenlegungsverfahrens können Fragen des Besitzstandes und der Bewertung nicht mehr erörtert werden.