Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1996

Geschäftszahl

93/07/0134

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/27 92/07/0076 5

Stammrechtssatz

Der Rückzug auf ein in der Person als Sachverständigen gelegenes Begründungselement, nämlich dessen besondere Zuverlässigkeit, kann die Auseinandersetzung mit den gegen sein Gutachten vorgetragenen Sachargumenten niemals ersetzen (Hinweis E 18.2.1994, 93/07/0102).