Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1996

Geschäftszahl

93/07/0134

Rechtssatz

Zwischen einer Trockenbaggerung und den Zielsetzungen der wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung Schutz der Trinkwasservorkommen im Almtal 1984 besteht kein grundsätzlicher Widerspruch.