Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1994

Geschäftszahl

93/07/0131

Rechtssatz

Eine für eine schadlose Abwasserentsorgung iSd Paragraph 4, Absatz 5, Stmk KanalG 1988 in Verbindung mit Paragraph eins, Absatz eins, Stmk KanalG 1988 allenfalls erforderliche wasserrechtliche Bewilligung hat der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 4, Absatz 5, Stmk KanalG 1988 voranzugehen, da sie eine notwendige Bedingung für letztere ist.

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt

am 18.3.1994 93/07/0132, 93/07/0133