Verwaltungsgerichtshof
18.02.1994
93/07/0122
Die im Paragraph 51, Absatz eins, Krnt FlVfLG 1979 für die Überwachung enthaltenen Bestimmungen sind auch für Streitentscheidungen von Bedeutung, da die Entscheidung über Streitigkeiten ein Teil der Aufsicht bzw der Überwachung ist.